Ein Störer klingt zunächst ein wenig nach jemandem, der im Unterricht nicht stillsitzen konnte. In der Welt der Startup-Investments hat der Begriff jedoch eine ganz besondere und wichtige Bedeutung. In rechtlicher Hinsicht bezieht sich der „Störer“ auf eine Person oder ein Unternehmen, das eine Situation oder ein Problem zwar nicht direkt verursacht hat, aber durch eine gewisse Handlung oder Unterlassung dazu beigetragen hat. Für Investoren kann das Verständnis, wer oder was in ihrem Projektumfeld als Störer betrachtet wird, von großer Bedeutung sein. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, wie sich dieser Begriff auf Startup-Investitionen auswirkt.
Wie definiert sich der Begriff „Störer“ im rechtlichen Sinne?
Ein Störer ist im deutschen Recht jemand, der für die Störung einer rechtlich geschützten Position verantwortlich gemacht werden kann, obwohl er möglicherweise nicht der direkte Störer ist. Der klassische Fall ist jemand, der durch bestimmtes Verhalten oder durch das Ermöglichen einer Störung, etwa auf einem Grundstück, haftet. Das kann bedeuten, dass ein Investor beispielsweise für Umweltsünden eines Portfolio-Unternehmens gerade stehen muss, wenn er seine Aufsichtspflichten verletzt hat oder der Situation tatenlos zugesehen hat.
Warum ist der Störerbegriff für Investoren relevant?
Wenn man in Startups investiert, geht es nicht nur um finanzielle Gewinne, sondern auch darum, Risiken zu managen. Ein Investor möchte vermeiden, unfreiwillig in rechtliche Verwicklungen zu geraten. Wird ein Unternehmen, in das investiert wurde, als „Störer“ identifiziert, könnten auch Investoren in den Fokus geraten, wenn sie zum Beispiel in den Entscheidungsprozessen stark eingebunden waren oder erhebliche Kontrollrechte ausgeübt haben. Daher ist es strategisch klug, immer die Struktur und Machtverhältnisse innerhalb eines Startups im Auge zu behalten, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, plötzlich als Störer zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Wie unterscheiden sich „Störer“ von direkten Schadensverursachern?
Ein direkter Schadensverursacher ist jemand, der tatsächlich durch sein Handeln oder Unterlassen einen Schaden verursacht hat. Der Störer hingegen mag nicht aktiv am Geschehen beteiligt gewesen sein, trägt aber dennoch eine gewisse Verantwortung. Darüber hinaus kann ein Störer durch das Unterlassen bestimmter Kontrollmaßnahmen oder durch passive Duldung der schädigenden Handlung in die Verantwortung gezogen werden. Unterscheidungskraft liegt also im direkten Handeln oder Nicht-Handeln mit indirekten Konsequenzen. Ein Beispiel wäre ein Investor, der trotz Kenntnis von Misständen keine Maßnahmen ergreift, diese abzustellen.
Was kann man als Investor tun, um nicht als Störer in Verantwortung gezogen zu werden?
Investoren sollten proaktiv handeln. Das bedeutet, regelmäßig eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen und sicherzustellen, dass ihre Investitionen mit rechtlichen Standards übereinstimmen. Zusätzlich sollten sie vertragliche Schutzmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Rolle klar definiert ist und Verantwortlichkeiten im Falle von Störungen deutlich geregelt sind. Ein konstantes Monitoring des Unternehmens und eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, um sicherzustellen, dass Compliance-Regeln eingehalten werden, sind essenziell. Hierbei ist es wichtig, auch die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten, um jederzeit reagieren zu können.
Danach wird auch oft gesucht:
Startup-Due-Diligence, Compliance, Investorenhaftung, Risikoanalyse, Unternehmenskontrolle, Umweltverantwortung, Geschäftsführungsrechte, Kontrollrechte, Investitionsstrategie, Finanzierungssicherheit.