Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung ist ein bedeutender Aspekt des deutschen Städtebaurechts und umfasst alle rechtlichen und planerischen Maßnahmen, die zur geordneten städtebaulichen Entwicklung durch die Kommunen beitragen. In diesem Glossareintrag beleuchten wir die verschiedenen Facetten der Bauleitplanung und beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Was umfasst die Bauleitplanung eigentlich?

Die Bauleitplanung besteht hauptsächlich aus zwei Planstufen: dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Beide dienen dazu, die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde zu regeln und zu lenken.

  • Flächennutzungsplan: Dieser Plan stellt die grundlegende, langfristige Planung dar. Er gibt an, wie die Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen – etwa für Wohnbau, Gewerbe oder Grünflächen. Er ist behördenintern und hat keinen direkten Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit einzelner Bauvorhaben.

  • Bebauungsplan: Hier wird es spezifischer. Der Bebauungsplan leitet sich aus dem Flächennutzungsplan ab und regelt verbindlich, was auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden darf. Dieser Plan ist rechtsverbindlich und hat direkte Auswirkungen auf Bau- und Nutzungsgenehmigungen.

Wer ist für die Bauleitplanung verantwortlich?

Die Bauleitplanung liegt in den Händen der Gemeinden und Kommunen. Das macht Sinn, denn wer kennt die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse besser als die lokalen Behörden? Innerhalb der Kommunen sind es meist die Stadt- oder Gemeinderäte, die die Planungshoheit haben und somit auch die Entscheidungen treffen.

Natürlich geschieht das nicht im rechtsfreien Raum. Die Gemeinden müssen sich an übergeordnete Gesetze und Regelungen halten, wie das Baugesetzbuch (BauGB) und Landesplanungsgesetze.

Wie läuft der Prozess der Bauleitplanung ab?

Der Prozess der Bauleitplanung ist ziemlich umfangreich und demokratisch angelegt. Los geht’s mit der Vorbereitung der Pläne, oft in Zusammenarbeit mit Bürgern und Experten. Hier werden die ersten Entwürfe und Vorstellungen diskutiert.

Danach folgen die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden. Bürger haben das Recht, Einspruch zu erheben, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Behörden prüfen die Pläne auf ihre Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Vorgaben.

Nach den Anhörungen und Überarbeitungen müssen die Pläne dann von den Gemeindevertretungen beschlossen werden. Der Bebauungsplan erhält schließlich Rechtskraft durch eine öffentliche Bekanntmachung.

Was ist der Unterschied zwischen Bauleitplanung und Raumordnung?

Die Begriffe werden oft missverstanden. Die Raumordnung ist eher auf übergeordneter Ebene angesiedelt – auf Länder- und Bundesebene. Hierbei geht es um großräumige, überregionale Planungen, die grobe Rahmenbedingungen für die Nutzung des Raums vorgeben.

Die Bauleitplanung hingegen agiert auf kommunaler Ebene und konkretisiert die Vorgaben der Raumordnung. Man kann sagen, die Raumordnung gibt den groben Pinselstrich vor, die Bauleitplanung malt dann die Details aus.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Bauleitplanung?

Das Hauptgesetz für die Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Hinzu kommen noch diverse Verordnungen und Normen, wie die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese Rechtsgrundlagen regeln alles von den Planungsgrundsätzen bis hin zu den Verfahrensschritten.

Zusätzlich existieren Landesbauordnungen, die in den jeweiligen Bundesländern spezifische Regeln für das Bauen festlegen. Auch weitere Gesetze, z.B. zum Umwelt- und Naturschutz, spielen eine Rolle.

Danach wird auch oft gesucht:

Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Städtebaurecht, BauGB, Raumordnung, BauNVO, Landesbauordnung, Bürgerbeteiligung, Stadtentwicklung, Gemeinderecht