Die Aufhebung von Verwaltungsakten ist ein Vorgang, der tief mit dem Verwaltungsrecht verwoben ist. Ein Verwaltungsakt, in seinem Kern, ist eine Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde, die Rechte und Pflichten für einen Bürger oder eine Institution begründet. Doch was passiert, wenn dieser Verwaltungsakt aufgehoben wird?
Wann wird ein Verwaltungsakt aufgehoben?
Ein Verwaltungsakt kann aus verschiedenen Gründen aufgehoben werden. Einer der häufigsten Gründe ist, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Beispielhaft kann dies passieren, wenn eine Behörde einen Bescheid ausstellt, der gegen geltendes Recht verstößt. Solch ein Fehler kann verschiedene Formen annehmen, wie Verfahrensfehler, sachliche Unrichtigkeit oder fehlende Zuständigkeit.
Weiterhin kann die Aufhebung auch auf Antrag des Betroffenen erfolgen. Ein Bürger, der der Ansicht ist, dass der Verwaltungsakt seine Rechte verletzt, kann einen Antrag auf Aufhebung stellen. Die Behörde prüft dann die Berechtigung des Antrags und entscheidet, ob die Aufhebung gerechtfertigt ist.
Manchmal wird ein Verwaltungsakt auch aufgehoben, weil sich die zugrundeliegenden Fakten geändert haben. Wenn die Bedingungen, unter denen der Verwaltungsakt erlassen wurde, nicht mehr bestehen oder sich grundlegend geändert haben, kann dies eine Aufhebung rechtfertigen.
Welche Arten der Aufhebung gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Aufhebung von Verwaltungsakten: die Rücknahme und den Widerruf.
Rücknahme: Diese erfolgt, wenn der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war. Die Behörde erkennt, dass der Verwaltungsakt zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig war und nimmt ihn daher zurück.
Widerruf: Im Unterschied zur Rücknahme wird der Widerruf bei rechtmäßigen Verwaltungsakten wirksam, wenn diese ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr rechtmäßig oder zweckmäßig sind. Dies kann der Fall sein, wenn sich die rechtlichen Grundlagen oder die tatsächlichen Verhältnisse nach Erlass des Verwaltungsakts geändert haben.
Was sind die rechtlichen Folgen der Aufhebung?
Die Aufhebung eines Verwaltungsakts hat verschiedene rechtliche Folgen. Sobald der Verwaltungsakt aufgehoben wird, verliert er seine Wirksamkeit und die mit ihm verbundenen Rechte und Pflichten entfallen. Wenn ein Bescheid beispielsweise eine Zahlungspflicht begründet hat, entfällt diese Pflicht mit der Aufhebung des Bescheids.
Für den Fall der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Vertrauensschutzes. Betroffene, die in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts vertraut haben, können unter bestimmten Umständen eine Entschädigung für entstandene Nachteile beanspruchen.
Gibt es Fristen für die Aufhebung?
Ja, es gibt Fristen. Die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte ist gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf ein Jahr beschränkt, sobald die Behörde von den Aufhebungsgründen Kenntnis erlangt. Bei nicht begünstigenden Verwaltungsakten gibt es keine solche Jahresfrist. Der Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte kann nur unter bestimmten Voraussetzungen und häufig nur innerhalb bestimmter Fristen erfolgen, die gesetzlich geregelt sind.
Wie läuft das Verfahren der Aufhebung ab?
Das Verfahren zur Aufhebung eines Verwaltungsakts beginnt in der Regel mit einem Antrag durch den Betroffenen oder durch eine interne Überprüfung der Behörde. Die Behörde prüft dann die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts. Es folgt eine Anhörung des Betroffenen, in der er seine Sichtweise darlegen kann. Schließlich erlässt die Behörde eine Aufhebungsentscheidung, die schriftlich begründet wird.
Danach wird auch oft gesucht:
Verwaltungsakt, Rücknahme Verwaltungsakt, Widerruf Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz, Rechtsschutz Verwaltungsakt, Bescheid aufheben, Fristen Aufhebung Verwaltungsakt, Verwaltungsrecht, Widerspruch Verwaltungsakt, Verwaltungsanordnung, rechtswidriger Verwaltungsakt, Rechtmäßigkeit Verwaltungsakt, Änderung Verwaltungsakt, Bürger und Verwaltung, Verwaltungspraxis