Eigenkündigung im Arbeitsrecht: Ihre Rechte und Pflichten

In der Arbeitswelt kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis von sich aus beenden möchte. Dies wird als Eigenkündigung bezeichnet. In diesem Fachartikel erklären wir, was eine Eigenkündigung ist, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei haben und was dabei zu beachten ist.

Was ist eine Eigenkündigung?

Eine Eigenkündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. Wechsel des Arbeitsplatzes, Unzufriedenheit mit dem derzeitigen Arbeitgeber oder persönliche Veränderungen.

Rechte des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, das Arbeitsverhältnis jederzeit durch Eigenkündigung zu beenden. Dabei muss er jedoch eine Kündigungsfrist einhalten, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt ist. Ist keine Frist vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Eine Eigenkündigung entbindet den Arbeitnehmer nicht von seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Er muss z.B. bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin seine Arbeitsleistung erbringen und die vereinbarte Arbeitszeit einhalten.

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Pflichten des Arbeitgebers bei Eigenkündigung

Wenn ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung ausspricht, muss der Arbeitgeber diese annehmen. Eine Ablehnung oder Annahme unter Vorbehalt ist nicht möglich. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, um ihn zum Verbleib im Unternehmen zu bewegen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Darin müssen die Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie seine Leistungen und Fähigkeiten beschrieben werden. Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen und beeinflusst die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt.

Was ist bei einer Eigenkündigung zu beachten?

Bei einer Eigenkündigung g sollten Arbeitnehmer einige Dinge beachten. Zunächst sollten sie sich vergewissern, dass sie einen neuen Arbeitsplatz haben, bevor sie kündigen. Außerdem ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten und das Arbeitszeugnis anzufordern.

Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer bedenken, dass eine Eigenkündigung auch Nachteile haben kann. Zum Beispiel kann sie die Chancen auf Arbeitslosengeld beeinträchtigen, wenn der Arbeitnehmer keinen triftigen Grund für die Kündigung hat.

Wann ist eine Eigenkündigung sinnvoll?

Eine Eigenkündigung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle gefunden hat und deshalb den aktuellen Job kündigen möchte. Eine Eigenkündigung kann aber auch gerechtfertigt sein, wenn am aktuellen Arbeitsplatz zum Beispiel Mobbing, Diskriminierung oder unzumutbare Arbeitsbedingungen herrschen und der Arbeitgeber trotz Beschwerden nicht reagiert hat.

Welche Fristen sind bei einer Eigenkündigung zu beachten?

Wenn Sie selbst kündigen wollen, müssen Sie die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Sind dort keine Fristen vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In manchen Fällen können aber auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden, zum Beispiel wenn man schon lange im Betrieb ist.

Wie kündige ich richtig?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Im Kündigungsschreiben sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll, und den Grund für die Kündigung angeben. Eine Begründung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und die Kündigung auch mündlich mitzuteilen. Manchmal ist es auch sinnvoll, sich statt der Eigenkündigung mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Dies kann die Verhandlungsmöglichkeiten, insbesondere in Hinblick auf eine Abfindung erhöhen. In diesem Rahmen ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll.

Wie verhält man sich nach der Kündigung?

Nach der Kündigung sollte sich der Arbeitnehmer umgehend um die Beantragung von Arbeitslosengeld kümmern, wenn er nicht sofort eine neue Stelle hat. Außerdem sollte er sich über offene Urlaubsansprüche und Überstunden informieren und diese gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abrechnen. Der Arbeitnehmer sollte auch darauf achten, dass er alle erforderlichen Arbeitspapiere, wie z. B. ein Arbeitszeugnis, erhält.

Fazit

Eine Eigenkündigung kann verschiedene Gründe haben und sollte immer schriftlich erfolgen. Dabei sind die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen zu beachten. Nach der Kündigung sollte sich der Arbeitnehmer umgehend um die Beantragung von Arbeitslosengeld kümmern und sich über offene Urlaubsansprüche und Überstunden informieren.


Autor:
Dr. Christoph Kolb
Kolb, Blickhan & Partner Rechtsanwälte
Email: info@kolb-blickhan-partner.de