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Chronologie und völkerrechtliche Bewertung der israelisch-US-Angriffe auf den Iran seit 28. Februar 2026

Seit dem 28. Februar 2026 greifen israelische und US-amerikanische Streitkräfte den Iran mit einer Serie von Luft- und Raketenangriffen an. Die Offensive richtet sich gegen Raketen-, Militär- und Atomziele und folgt bereits auf Israels Operation „Rising Lion“ vom Juni 2025. Die Eskalation birgt das Risiko eines regionalen Großkonflikts, bedroht die globale Energieversorgung, das iranische Atomprogramm und stellt das völkerrechtliche Gewaltverbot in den Mittelpunkt der Debatte – ein Thema, das auch die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik stark beschäftigt.

Chronologie der Angriffe

Die Angriffe lassen sich in mehrere Phasen einteilen:

  • 28. Februar 2026: Beginn der koordinierten Angriffe von USA und Israel gegen iranische Raketen-, Militär- und Atomziele.
  • Juni 2025 – Operation „Rising Lion“: Vorangegangene israelische Kampagne, die bereits Atom- und Militäranlagen traf.
  • 2. März 2026: Neue Welle richtet sich speziell gegen das Revolutionsgarden-Hauptquartier in Teheran sowie gegen die Atombehörde.

US-Präsident Trump bezeichnete die Angriffe als notwendige Zerstörung von Raketenarsenalen, Verhinderung von Atomwaffen und als Beitrag zum Regimewechsel.

Ziele der Angriffe

  • Vernichtung von Raketen- und Luftverteidigungsanlagen.
  • Verhinderung der Weiterentwicklung des iranischen Atomprogramms.
  • Unterstützung eines möglichen Regimewechsels.

Opferzahlen und materielle Schäden

Die ersten Tage der Offensive haben bereits erhebliche menschliche und materielle Verluste gefordert:

  • Mehr als 200 Todesopfer im Iran: Stand 1. März 2026, Angaben des Iranischen Roten Halbmonds und Wikipedia.
  • 3 US-Soldaten getötet, 5 schwer verletzt: Bei den Militäreinsätzen gegen den Iran.
  • 408 kg 60-prozentig angereichertes Uran: Laut IAEO-Daten aus dem Jahr 2025, ausreichend für etwa neun Atombomben.

Völkerrechtliche Bewertung

Die Angriffe stehen im Zentrum einer intensiven völkerrechtlichen Kontroverse.

Gewaltverbot und fehlendes UN-Mandat

Nach Ansicht von Rechtsprofessor Marko Milanović (Verfassungsblog) und Rechtsprofessor Christoph Safferling (Tagesschau-Interview) verletzen Israel und die USA das völkerrechtliche Gewaltverbot, weil kein Mandat des Sicherheitsrats vorliegt. Auch taz-Redakteur Christian Rath betont das Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes.

Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta

Die USA und Israel berufen sich auf das Selbstverteidigungsrecht, um präventive Maßnahmen gegen das iranische Atomprogramm zu legitimieren. Kritiker sehen darin jedoch keinen legitimen Selbstverteidigungsfall, weil kein unmittelbarer Angriff vorlag.

Stellungnahme von Bundeskanzler Friedrich Merz

Merz bezeichnete die Situation als Dilemma: „Völkerrechtliche Maßnahmen gegen ein Regime, das atomar aufrüstet und das eigene Volk brutal unterdrückt, haben offensichtlich nichts bewirkt.“ Er argumentiert, dass Deutschland nun nüchterne Schlussfolgerungen für das eigene Handeln ziehen müsse und dass völkerrechtliche Einordnungen allein wenig bewirken können.

Weitere Expertenmeinungen

  • Christian Rath (taz) – Offensichtlicher Verstoß gegen das Gewaltverbot.
  • Marko Milanović (Verfassungsblog) – Keine völkerrechtliche Rechtfertigung ohne UN-Mandat.
  • Christoph Safferling (Tagesschau) – Kritik an der Selbstverteidigungsargumentation.
  • Reinhard Müller (FAZ-Morgen) – Befürwortet das Fallen von Diktatoren, sieht dies im Sinne der UN-Charta, warnt jedoch vor eigenmächtigem Weltpolizistentum.
  • Stefan Reinecke (taz) – Warnt vor der Degradierung des Völkerrechts zu „nice to have“.

Wirtschaftliche und geopolitische Folgen

Die Angriffe haben unmittelbare Auswirkungen auf die globale Energieversorgung und damit auf die deutschen Energieinteressen.

  • Iran blockierte die Straße von Hormus, durch die 20-30 % des weltweiten Ölexports fließen (Spiegel, 2026). Ein solcher Engpass könnte zu einem rapiden Anstieg der Ölpreise führen.
  • Die Gefahr einer regionalen Ausweitung erhöht das Risiko für deutsche Energieimporte und stellt die Energiesicherheit in den Fokus der Außenpolitik.
  • Netzwerk von Gegenmaßnahmen: Iran feuerte Raketen auf israelische und US-Stützpunkte ab, was die militärische Spannung weiter verschärft.

Kontroverse um den angeblichen Tod von Ali Chamenei

Im Zuge der Angriffe wurde von US-Präsident Trump verkündet, dass der oberste iranische Führer Ali Chamenei getötet worden sei. Diese Behauptung bleibt jedoch unbestätigt. Wikipedia und Spiegel berichten, dass der Fokus der Angriffe auf militärischen und atomaren Zielen lag, ohne dass ein bestätigter Tod Chameneis nachgewiesen wurde.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wurde Ali Chamenei getötet?Trump verkündete seinen Tod, jedoch ist dies nicht bestätigt (Spiegel S5).Gibt es Rechtfertigungsgründe für die Angriffe?USA und Israel nennen die Prävention von Atomwaffen und Aggressionen als Begründung; Experten wie Milanović sehen jedoch einen Völkerrechtsbruch ohne UN-Mandat (Verfassungsblog).Wie hoch ist die Eskalationsgefahr?Netanyahu kündigte eine Intensivierung an, Iran blockierte die Hormusstraße, und drei US-Soldaten wurden getötet.

Fazit

Die israelisch-US-Angriffe auf den Iran seit dem 28. Februar 2026 markieren einen bedeutenden Wendepunkt in der regionalen Sicherheitspolitik. Während die beteiligten Staaten die Aktionen als notwendige Prävention gegen ein potenzielles Atomwaffenprogramm rechtfertigen, sehen zahlreiche Völkerrechtsexperten und internationale Beobachter einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta, weil kein Sicherheitsratsmandat vorliegt. Die humanitären Opfer, die Gefahr einer Ölkrise durch die Blockade der Straße von Hormus und die anhaltende Gefahr einer breiteren militärischen Eskalation machen die Situation für Deutschland besonders relevant. Bundeskanzler Merz fordert eine nüchterne Bewertung und betont, dass völkerrechtliche Einordnungen allein nicht ausreichen, um die eigenen Interessen zu wahren. Die Debatte verdeutlicht die Spannung zwischen Sicherheitsinteressen, völkerrechtlichen Normen und wirtschaftlichen Folgen – ein Dreieck, das die zukünftige Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands entscheidend prägen wird.

Quellen