Im Mai 2025 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer der Reichsbürger-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Die Vorwürfe umfassen die Führung einer kriminellen Vereinigung, bandenmäßige Urkundenfälschung, unerlaubtes Versicherungsgeschäft, Steuerhinterziehung und Arbeitsentgeltvorenthaltung. Der Fall rückt nicht nur die strafrechtlichen Aktivitäten der Gruppe in den Fokus, sondern wirft auch ein Licht auf die finanziellen Strukturen und die wachsende Bedrohung durch rechtsextreme Reichsbürgerbewegungen in Deutschland.
Hintergrund zu Reichsbürgerbewegungen
Reichsbürgerbewegungen sind in Deutschland rechtsextreme Gruppierungen, die die Legitimität der Bundesrepublik und ihrer Institutionen konsequent leugnen. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz belief sich die Zahl der Anhänger solcher Gruppen im Jahr 2025 auf etwa 26.000 Personen. Die Sicherheitsbehörden beobachten einen deutlichen Anstieg der Mitgliederzahlen, was die Bedeutung der Bewegung für die innere Sicherheit unterstreicht.
- Geschätzte Anzahl von Reichsbürgern (2025): 26.000 Personen (Verfassungsschutz)
- Aktive Gruppen in Deutschland: rund 30 länderübergreifend
Das Königreich Deutschland – Gründung, Ideologie und Struktur
Das KRD wurde 2012 in Wittenberg, Sachsen-Anhalt, gegründet. Die Gruppe verstand sich als eigener Staat mit eigener Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten. Im Zentrum stand der gelernte Koch Peter Fitz ek, der sich selbst zum „obersten Souverän“ erklärte und die ideologische Ausrichtung der Gemeinschaft bestimmte. Die Selbstverwaltung der Gruppe basierte auf einem Personenkult um Fitz ek, der sämtliche Entscheidungen in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Finanzen traf.
Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz sah sich das KRD als souveräner Staat, der die geltende Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft setzen und durch ein eigenes System ersetzen will. Die Gruppe propagierte die Befreiung ihrer Mitglieder von Steuer- und Sozialabgabepflichten und etablierte ein eigenes Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg.
Finanzielle Hintergründe und Betrugsmaschen
Die KRD finanzierte sich über mehrere dubiose Kanäle. Zwischen 2020 und 2025 wurden laut Bundesanwaltschaft rund zehn Millionen Euro eingenommen. Die wichtigsten Einnahmequellen waren:
- Verbotene Bank- und Einlagengeschäfte
- Spenden, Geschenke und Seminareinnahmen
- Unternehmen, die mit dem Versprechen angelockt wurden, Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei zu vertreiben
Auf die Umsätze der KRD-eigenen Betriebe wurden keine Steuern gezahlt, und für die Beschäftigten wurden weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Schätzungen zufolge wurden dadurch über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen.
Ein weiteres Merkmal war die Einführung einer eigenen Währung: Die „E-Mark“ für digitale Zahlungen und die „Neue Deutsche Mark“ für Barzahlungen, beide im Verhältnis 1,10 Euro zu 1 Einheit. Mitglieder konnten Euro in diese Währungen umtauschen, jedoch gab es keinen Rückzahlungsanspruch, was zu erheblichen finanziellen Risiken für die Anhänger führte.
Im Jahr 2022 erwarb das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen, um das angebliche Staatsgebiet zu erweitern und für Wohn- sowie Geschäftszwecke zu nutzen.
Anklagepunkte gegen Peter Fitz ek und Mitstreiter
Die Bundesanwaltschaft wirft den vier Beschuldigten, darunter Peter Fitz ek, folgende Straftaten vor:
- Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB)
- Bandenmäßige Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 und 4 StGB)
- Unerlaubtes Versicherungsgeschäft (§ 331 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 VAG)
- Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nrn. 1 und 5 AO)
- Arbeitsentgeltvorenthaltung (§ 266a Abs. 1 StGB)
Die Anklage basiert auf umfangreichen Ermittlungen, die am 13. Mai 2025 mit einem bundesweiten Durchsuchungsbefehl und der Festnahme der mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg begannen. Alle Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Prozessstand und mögliche Folgen für die Bekämpfung extremistischer Gruppierungen
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss entscheiden, ob die Anklage zulässig ist und wann der Prozess stattfindet. Bereits im Mai 2026 hat der Bundesgerichtshof die Haftbeschwerde von Peter Fitz ek verworfen, was die gerichtliche Auseinandersetzung weiter vorantreibt.
Die Anklage gegen die KRD-Führungsebene könnte weitreichende Präzedenzwirkungen für die Verfolgung von Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppen haben. Durch die Kombination von strafrechtlichen Vorwürfen, finanziellen Betrugsmaschen und der systematischen Ablehnung staatlicher Rechtsnormen wird ein umfassendes Bild einer organisierten, wirtschaftlich motivierten Extremismus-Struktur gezeichnet.
Ein erfolgreicher Prozess würde nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, sondern auch ein klares Signal an andere rechtsextreme Gruppierungen senden, dass staatliche Institutionen konsequent gegen illegal finanzierte und staatsverfassungsfeindliche Aktivitäten vorgehen.
Fazit
Die Anklage gegen die mutmaßlichen Köpfe des Königreichs Deutschland stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen rechtsextreme Reichsbürgerbewegungen dar. Sie beleuchtet die Verquickung von ideologischer Ablehnung der Bundesrepublik, organisierten Finanzbetrug und schwerwiegenden Straftaten. Die Ergebnisse des Verfahrens werden nicht nur über das Schicksal der einzelnen Angeklagten entscheiden, sondern auch über die Wirksamkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit zunehmend komplexen, finanziell gut ausgestatteten Extremistengruppen.


