Ein leerer Richterpfahl aus dunklem Holz mit vergoldeten Verzierungen, daneben ein silberner Hammer und ein Stapel rot

Wirecard-Prozess: Warum das Landgericht München I den Antrag auf Aussetzung nach § 228 StPO ablehnt

Nach fast vier Jahren dauert das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstand Markus Braun und weitere Mitangeklagte endlich an, während das Landgericht München I den Antrag auf Aussetzung der Verhandlung nach § 228 StPO zurückweist. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den weiteren Verlauf des Verfahrens und ermöglicht, dass die mutmaßlich größte Bilanzfälschung der deutschen Nachkriegsgeschichte ohne zeitraubende Unterbrechungen zu einem raschen Abschluss gebracht werden kann.

Ablauf der Hauptverhandlung und aktueller Verhandlungszeitplan

Seit dem Dezember 2022 läuft die Hauptverhandlung im Wirecard-Prozess ununterbrochen. Am 285. Verhandlungstag, an dem die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München I die Aussetzung des Verfahrens entschied, wurde ein neuer Zeitplan festgelegt:

  • Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sind für den November 2026 vorgesehen.
  • Die Richterin Markus Födisch wird in den kommenden zwei Wochen eine Frist für weitere Beweisanträge bestimmen. Die Frist soll nur wenige Wochen umfassen, um die Beweisaufnahme zügig abzuschließen.
  • Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgen die Strafanträge, die letzten Worte der Angeklagten und schließlich das Urteil.

Die Entscheidung über den Aussetzungsantrag nach § 228 StPO

Die Verteidigung von Markus Braun (seit Juli 2020 in Untersuchungshaft) beantragte im Herbst 2026 die Aussetzung der Hauptverhandlung nach § 228 StPO. Der Wunsch war, das Ergebnis eines separaten Betrugsverfahrens gegen eine frühere Wirecard-Managerin abzuwarten, bevor das Münchner Verfahren fortgesetzt wird. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab und begründete die Entscheidung damit, dass die betroffene Zeugin bereits im Frühjahr 2026 im LG München I geladen und ihre Aussage nach § 55 StPO verweigert hatte. Eine weitere Aussetzung würde den Prozess unnötig verzögern, weil die Hauptverhandlung dann zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt neu aufgerollt werden müsste.

Rechtliche Grundlagen: Aussetzung vs. Verfahrenspause

Ein Aussetzen nach § 228 StPO beendet den laufenden Verhandlungsabschnitt vollständig und erfordert einen erneuten Beginn der Hauptverhandlung. Im Gegensatz dazu unterbricht eine Verfahrenspause (z. B. nach § 223 StPO) das Verfahren nur für einen begrenzten Zeitraum, häufig unter Auflagen. Die Ablehnung des Aussetzungsantrags bedeutet demnach, dass das Verfahren in seiner jetzigen Form weitergeführt wird, ohne die Notwendigkeit eines kompletten Neustarts.

Beteiligte Prozessparteien und Strafrahmen

Im Zentrum des Verfahrens stehen mehrere Schlüsselpersonen:

  • Markus Braun – ehemaliger Wirecard-Vorstand, seit Juli 2020 in Untersuchungshaft.
  • Stephan von Erffa – ehemaliger Chefbuchhalter, ebenfalls angeklagt.
  • Oliver Bellenhaus – ehemaliger Geschäftsführer der Wirecard-Entität in Dubai, tritt als Kronzeuge für die Staatsanwaltschaft auf.

Die Anklage umfasst Vorwürfe wie Bandenbetrug, Untreue und Marktmanipulation. Für die beteiligten Straftaten ist nach § 54 Abs. 2 StGB eine Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Braun seit über sechs Jahren hintereinander in Untersuchungshaft sitzt – eine Besonderheit, die im Kontext des Verfahrens immer wieder thematisiert wird.

Der Fall der früheren Wirecard-Managerin und das Koblenzer Verfahren

Die von Brauns Verteidigung ins Feld geführte Zeugin war zuvor als Vertriebsleiterin in Asien tätig und galt als enge Vertraute des flüchtigen Ex-Vorstands Jan Marsalek. Sie lebte jahrelang in Singapur, wurde jedoch nach Deutschland ausgeliefert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat sie Anfang 2026 angeklagt. Bei ihrer ersten Ladung vor dem LG München I weigerte sie sich, auf Berufung des Aussageverweigerungsrechts (§ 55 StPO) auszusagen. Dieser Umstand führte dazu, dass das Münchner Verfahren nicht ausgesetzt wurde, weil die Aussage der Zeugin bereits im Rahmen des Koblenzer Verfahrens nicht verfügbar war.

Finanzielle Dimension des Betrugs

Der finanzielle Schaden, der im Zuge des Wirecard-Skandals entstand, ist enorm:

  • Der Gesamtbetrug und der Kreditgesamtschaden werden auf 3,1 Milliarden Euro geschätzt (Jahr 2022, Quelle S2).
  • Fehlende Guthaben auf den vorgeschriebenen Treuhandkonten betragen 1,9 Milliarden Euro (Jahr 2020, Quelle S2).

Diese Zahlen verdeutlichen die Tragweite des Verfahrens für Investoren, Gläubiger und die gesamte Wirtschaft.

Risiken und Kritik: Revision und Haftdauer

Obwohl das Gericht die Aussetzung zurückweist, gibt es Kritikpunkte, die künftig zu einer Revision des Urteils führen könnten:

  • Gefahr eines Revisionsgrundes wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 244 Abs. 2 StPO): Die Verteidigung argumentiert, dass zentrale Tatsachen nicht vollständig aufgeklärt wurden. Ein fehlerhafter Umgang mit Beweisanträgen oder eine unvollständige Abwägung beim Ablehnen von Aussetzungen könnte den Urteilsausgang beeinflussen.
  • Kritik an der Dauer der Untersuchungshaft aus europarechtlicher Sicht: Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer (Art. 6 Abs. 1 EMRK) stellt die Frage, ob die über sechs-jährige Haft von Braun im Kontext von Prozessverzögerungen noch verhältnismäßig ist. Diese Thematik könnte in einer Revisionsinstanz geprüft werden.

Ausblick: Was steht nach den Plädoyers an?

Nach den geplanten Plädoyers im November 2026 folgen die formellen Strafanträge der Staatsanwaltschaft und die Gegenanträge der Verteidigung. Daraufhin werden die letzten Aussagen der Angeklagten eingeholt, bevor das Gericht das Urteil verkündet. Die Entscheidung über den Aussetzungsantrag hat bereits den Weg für einen zügigen Abschluss geebnet – ein Verfahren, das aufgrund seiner Größe und Komplexität in Deutschland bislang beispiellos ist.

Fazit

Die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung nach § 228 StPO am 285. Verhandlungstag markiert einen entscheidenden Meilenstein im Wirecard-Prozess. Durch den Verzicht auf eine zeitraubende Unterbrechung wird ein schnelleres Vorankommen ermöglicht, das die umfassende Aufklärung eines der größten Bilanzbetrugs der deutschen Nachkriegsgeschichte zum Ziel hat. Gleichzeitig bleiben offene Fragen zur rechtlichen Bewertung der Untersuchungshaft und zur vollständigen Aufklärung aller relevanten Tatsachen, die in zukünftigen Instanzen geprüft werden könnten. In jedem Fall steht das Verfahren nun kurz vor den finalen Verhandlungsphasen, in denen ein Urteil über die Verantwortung der beteiligten Personen sowie über die finanziellen Konsequenzen für das Unternehmen und seine Gläubiger gefällt werden wird.

Quellen