Vorfälligkeitsentschädigung und fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Der Darlehens- oder auch Kreditvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Kreditnehmer und -geber gleichermaßen. Er umfasst aber auch eine genaue Niederschrift der Widerrufsbelehrung. Immer wieder treten jedoch gerade bei diesem Punkt Fehler auf. Diese sind für den Verbraucher besonders relevant, denn Fehler bei der Widerrufsbelehrung sorgen meist dafür, dass im Falle von juristischen Streitigkeiten zugunsten des Verbrauchers entschieden wird. Besonders relevant ist dieser Aspekt in Verbindung mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung.

Was hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung für Rechtsfolgen?

Möchte ein Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen und wartet dabei nicht die 10-Jahresablauffrist ab, wird eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Hierbei handelt es sich um eine Summe, die gegenüber dem Kreditgeber geleistet werden muss. Sie umfasst einen prozentualen Anteil der Kreditsumme und wird individuell berechnet. Häufig umfasst diese mehrere tausend Euro. Die Vorfälligkeitsentschädigung sorgt aufgrund der häufig beachtlichen Höhe zudem dafür, dass sich die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits für den Verbraucher häufig gar nicht lohnt.

Es gibt aber eine Besonderheit: eine falsche Widerrufsbelehrung. Weist die in dem Kreditvertrag vorhandene Widerrufsbelehrung Fehler auf, sorgt dies dafür, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nichtig ist. Der Kreditnehmer ist also nicht verpflichtet, diese gegenüber dem Kreditgeber zu zahlen. Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt und wird erst danach bekannt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann diese Zahlung vonseiten des Kreditnehmers sogar zurückgefordert werden.

Vorzeitige Darlehensablösung: Diese Gründe gibt es

Die Gründe, warum Verbraucher trotz der Vorfälligkeitsentschädigung über eine vorzeitige Darlehensablösung nachdenken, sind vielfältig. Für den Kreditgeber spielen sie bei der Berechnung der Entschädigungszahlung in der Regel keine Rolle. Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ist beispielsweise dann ein Thema, wenn sich ein Ehepaar trennt. Im Zuge einer Trennung ändern sich auch die Vermögensverhältnisse. Dies führt wiederum dazu, dass ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt oder auch neu gestaltet werden muss. Aber auch Krankheit und Tod des Darlehensnehmers sowie sich verändernde Vermögensverhältnisse durch einen neuen Job, einen Gewinn oder eine Erbschaft können es möglich machen, einen Kredit vorzeitig in vollem Umfang zurückzuzahlen. Vielleicht ist aber auch der Kredit selbst dafür verantwortlich. So denken viele Verbraucher über eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens nach, wenn sich durch einen neuen Kreditvertrag bessere Zinsen ergeben.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft bei Darlehen & Co?

Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, hängt im Wesentlichen von der Formulierung ab. Gründe hierfür gibt es sehr viele. Wichtig ist, dass die Fehlerhaftigkeit generell anerkannt wird, denn erst dann beginnt letztlich auch die so wichtige Phase für das Widerrufsrecht. Von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist im Grunde immer dann die Rede, wenn die hier befindlichen Formulierungen nicht eindeutig sind. Häufig tauchen Fehler bei der Fristdauer auf oder auch bei den Angaben zum Empfänger des Widerrufs.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kommt übrigens deutlich häufiger vor, als angenommen wird. Auch vonseiten des Gesetzgebers wurden hier zuletzt Fehler eingeräumt. Eigentlich wurde die Widerrufsbelehrung ins Leben gerufen, um den Darlehensnehmer, also den Verbraucher, zu schützen. Dafür wurden vonseiten des Gesetzgebers auch genaue Vorgaben definiert. Erst nach Jahrzehnten wurde jedoch festgestellt, dass sich viele Darlehensgeber nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers hielten und die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft ist. Dabei wurden häufig lückenhafte Formulierungen verwendet. Seither sind Verbraucher dazu angeraten, ältere Kreditverträge zu überprüfen, um zu ermitteln, ob die hier befindliche Widerrufsbelehrung ebenso fehlerhaft ist.

Welche Fehler können hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung auftreten?

Wenn Darlehensnehmer herausfinden möchten, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, müssen sie in der Regel selbst aktiv werden und die Angaben im Kreditvertrag kontrollieren. Am einfachsten ist dies, wenn sie die eigene Widerrufsbelehrung mit einem offiziellen Muster abgleichen. Alternativ können sich Verbraucher hier aber auch an einen Fachanwalt wenden.

Auch bei Vorfälligkeitsentschädigungen können generell Fehler auftreten. Häufig ergeben sich diese aus fehlerhaften Berechnungen. So fordern die Kreditgeber im Falle einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens eine viel zu hohe Summe. Auch in diesem Fall sollten Verbraucher generell aktiv werden und sollten gegenüber dem Kreditgeber schließlich eine Rückerstattung verlangen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt, kann generell auch diese zurückgefordert werden. Wichtig ist, dass Verbraucher in diesem Fall eine Frist von 14 Tagen berücksichtigen. Nur so lange ist ein Widerruf nach dem deutschen Gesetz gültig.

Die Rechte des Darlehensnehmers

Ermittelt ein Darlehensnehmer Fehler bei der Widerrufsbelehrung, muss er selbst aktiv werden. Generell ist es seine Aufgabe, für seine Rechte einzustehen. Die Vorgehensweise ist in diesem Fall allerdings recht simpel. Zunächst muss der Darlehensgeber mithilfe eines Schreibens über diesen Zustand informiert werden. Dies kann relativ formlos erfolgen. Der Verbraucher sollte dem Kreditgeber die ermittelten Fehler allerdings unbedingt aufzeigen. Dies kann durch die Zuhilfenahme eines entsprechenden Musters erfolgen.

Auch wenn die Darlehensgeber diese Fehler in der Regel zunächst zurückweisen, sollten sich Verbraucher nicht von ihrem Recht abbringen lassen. Umso wichtiger ist es, die Fehler in der Widerrufsbelehrung von Anfang an, mit Fakten zu belegen. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich frühzeitig juristischen Beistand holen. In diesem Fall zeigen sich auch die Darlehensgeber in der Regel schneller einsichtig, sodass den Forderungen der Darlehensnehmer schneller nachgegangen wird.