Unabhängige Organe der Rechtspflege – was Rechtsanwälte im deutschen Rechtssystem tatsächlich sind

Nach deutschem Recht sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also nicht nur „Dienstleister“, sondern als unabhängige Organe der Rechtspflege Teil der rechtsstaatlichen Ordnung. Diese Stellung prägt ihre Aufgaben und Pflichten, prägt auch die Erwartungen, die Gesetzgeber und Mandantschaft an den Beruf stellen.

Gesetzliche Verankerung und Funktion im Rechtssystem

Die Stellung des Rechtsanwaltes ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. § 1 BRAO stellt die Rechtsanwältin bzw. den Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege dar. Damit wird der Anwaltsberuf in eine Reihe mit Gerichten und Staatsanwaltschaften gestellt, ohne deren hoheitlichen Charakter zu übernehmen. Die Hauptsache an dieser Stellung sind Unabhängigkeit und Verschwiegenheit sowie die Verpflichtung, die Interessen des Mandanten innerhalb der Rechtsordnung zu vertreten. Nur in dem Maße wirken die Rechtsanwälte bei der Verwirklichung des Rechts mit, als sie Rechtsrat erteilen, außergerichtlich verhandeln und ihre Mandanten vor den Gerichten und Behörden vertreten. Mit dieser Mitwirkung sollen Streit vermieden, Verfahren geordnet und Entscheidungen auf belastbare Tatsachen- und Rechtsgrundlagen gegründet werden.

Berufsrechtliche Pflichten: Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Loyalität

Die BRAO und die ergänzenden Berufsordnungen enthalten eine Vielzahl dieser Pflichten, die den besonderen Status absichern helfen sollen.
Die Pflicht zur Unabhängigkeit verbietet es, dass Mandanten oder Dritte gegen Gesetz oder Berufsethos Weisungen erteilen.
Die Verschwiegenheitspflicht des § 43a Abs. 2 BRAO schützt alle Informationen, die im Rahmen des Mandats anvertraut oder bekannt werden, und ist die Grundlage des anwaltlichen Vertrauensverhältnisses.
Das Verbot, widerstreitende Interessen gleichzeitig zu vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO) soll sicherstellen, dass Anwälte nicht auf beiden Seiten eines Konfliktes tätig werden.
Durch diese Pflichten können Mandanten ihre Rechtsposition offenlegen, ohne mit Nachteil für andere als die eigene Sache rechnen zu müssen. Das bedeutet für die Praxis, dass jeder Rechtsanwalt aus Nürnberg oder aus anderen Städten denselben berufsrechtlichen Maßstäben zu genügen hat, unabhängig von regionaler Anbindung oder Spezialisierung.

Anwaltsaufgaben in Beratung, Vertretung und Streitvermeidung

Die klassische Vorstellung des Anwalts beschränkt seine Aufgabe auf die Prozessvertretung vor Gericht. Indessen ist die außergerichtliche Tätigkeit ebenso wichtig, von der Vertragsgestaltung, Compliance-Beratung, internen Ermittlungen, Verhandlungen und rechtlicher Risikoabschätzung in Unternehmen und Privatangelegenheiten.
Ein wesentliches Element der Streitvermeidung liegt in der Erstellung rechtssicherer Strukturen und in der Früherkennung von Streitpotenzialen. Durch präzise Verträge, Regelungen zur Haftung oder zur Streitbeilegung, durch transparente Information aller Beteiligten können so langjährige Gerichtsverfahren oft vermieden werden. Wird es dennoch zum Verfahren kommen, so ist es die Aufgabe der Anwältinnen und Anwälte, den behaupteten Sachverhalt aus der Sicht des Mandanten rechtlich einzuordnen, Beweismittel zu benennen und Anträge zu stellen. Dadurch bewirken sie, dass die Gerichte den Streitstoff geordnet und vollständig vorgelegt bekommen, was eine sachgerechte Entscheidung erfordert.

Selbstverwaltung und Qualitätssicherung im Berufsstand

Die Anwaltschaft organisiert sich in den regionalen Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), deren Aufgaben in der BRAO festgelegt sind. Diese Körperschaften überwachen die Einhaltung der Berufspflichten, führen das Zulassungsverzeichnis, wirken an der Ausbildung mit und sind an der Gesetzgebung beteiligt.
Ein wesentliches Mittel zur Qualitätssicherung ist die Fortbildungspflicht, die insbesondere für Fachanwälte konkretisiert ist. Nach den Fachanwaltsordnungen müssen Fachanwälte regelmäßig Fortbildung nachweisen und auch eine gewisse Anzahl bearbeiteter Fälle im jeweiligen Fachgebiet glauben, wenn sie die Bezeichnung Fachanwalt führen wollen.
Damit ist für die rechtsuchende Bevölkerung und die Wirtschaft ein Qualitätsschutz gegeben, der über die bloßen Marktmechanismen hinausreicht. Die Mandanten können darauf vertrauen, dass die Anwälte nicht nur die Interessen Einzelner, sondern zugleich auch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege im Auge haben.