Im Herbst 2026 formierte sich in Deutschland eine fächerübergreifende Bewegung der Rechtswissenschaft, die sich gegen Angriffe auf den Rechtsstaat, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Freiheit der Wissenschaft richtet. Ausgehend von der zivilrechtlichen “Halleschen Erklärung” lancierten fast 200 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren einen eigenen Appell, der konkrete Bedrohungen – insbesondere die von den USA verhängten Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) – adressiert und die verfassungsrechtliche Grundlage für Wissenschaftsfreiheit betont.
Hintergrund der Halleschen Erklärung (Zivilrecht)
Die Hallesche Erklärung entstand am Rande der Tagung der Zivilrechtslehrervereinigung (ZLV) vom 20. bis 22. September 2026 in Halle an der Saale. Unter dem Leitthema “Macht Privatrecht Resilienz” diskutierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die zunehmende Polarisierung politischer Institutionen. Bis Mitte Oktober 2026 hatten sich über 230 Professorinnen und Professoren aus dem DACH-Raum der Erklärung angeschlossen, was den Impuls für den nachfolgenden Strafrechts-Appell bildete.
- Tagungsort: Löwengebäude der Martin-Luther-Universität Halle
- Teilnehmerzahl der ZLV-Tagung: 160 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Unterzeichnerzahl der Halleschen Erklärung (Oktober 2026): 230 Personen
Vom Zivilrecht zum Strafrecht: Der Appell der Strafrechtswissenschaft
Fast 200 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren, allen voran Susanne Beck, Stefanie Bock, Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy, Georgia Stefanopoulou und Liane Wörner, übernahmen die Kernanliegen der Halleschen Erklärung und formulierten sie aus der Perspektive ihres Fachgebiets. Sie betonen, dass das Strafrecht als schärfste staatliche Eingriffsbefugnis besonders gefährdet sei und daher einer intensiven wissenschaftlichen Reflexion bedarf. Der Appell nennt zentrale Rechtsprinzipien – Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Grundrechtsbindung staatlicher Gewalt, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Unabhängigkeit der Justiz – als unabdingbare Basis einer freiheitlichen Rechtsordnung.
- Unterzeichnerzahl des Strafrechts-Appells: rund 200 Professorinnen und Professoren
- Initiatoren: Susanne Beck, Stefanie Bock, Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy, Georgia Stefanopoulou, Liane Wörner
- Schlüsselwörter des Appells: Rechtsstaat, Demokratie, Wissenschaftsfreiheit, Unabhängigkeit der Gerichte
US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof – Eskalationsstufen
Ein zentrales Alarmzeichen im Appell ist die von der US-Regierung im Oktober 2026 verhängte Sanktionsserie gegen den IStGH. Die Maßnahmen reichen über Einzelsanktionen hinaus und bedrohen die institutionelle Existenz des Gerichts:
- Sanktionen gegen Chefankläger Karim Khan und mehrere Richter, darunter Nicolas Guillou
- Umfassende Transaktionsverbote und Vermögenssperren für rund 900 Mitarbeitende des IStGH
- Übergangsfrist von 180 Tagen für die Umsetzung der Sanktionen
- Reaktion der EU: Verleihung des Sacharow-Preises an den IStGH im Oktober 2026
- Vertragliche Basis des Gerichts: 125 Vertragsstaaten des Römischen Statuts (2026)
Die Strafrechtswissenschaft sieht in diesen Sanktionen einen Präzedenzfall, bei dem gerichtliche Unabhängigkeit nicht nur rhetorisch, sondern durch finanzielle Zwangsmaßnahmen konkret geschwächt wird.
Verfassungsrechtliche Dimension der Wissenschaftsautonomie
Der Appell verweist auf Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes, der nicht nur ein Abwehrrecht gegen offene Zensur, sondern auch die Gewährleistung einer verlässlichen, nicht politisch konditionierten Finanzierung und institutionellen Selbstverwaltung fordert. Vor dem Hintergrund zunehmender Polarisierung in Landesparlamenten wuchs die Sorge, dass Budgetkürzungen oder Besetzungsblockaden an Universitäten als Werkzeuge politischer Disziplinierung eingesetzt werden könnten.
- Schutzbereich von Art. 5 Abs. 3 GG: Forschung und Lehre (seit 1949)
- Gefahr: Indirekte Abhängigkeit von politischer Erwartungskonformität
Kernforderungen der Strafrechtswissenschaft
Die Unterzeichner formulieren klare Forderungen, die aus ihrer Fachperspektive abgeleitet sind:
- Bewahrung und Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere internationaler Gerichte
- Schutz der Wissenschaftsfreiheit durch gesicherte, nicht politisch konditionierte finanzielle Ausstattung
- Verpflichtung der Rechtswissenschaft zu kritischer, methodisch fundierter Analyse und öffentlicher Argumentation
- Ausbildung von Juristinnen und Juristen, die die rechtsstaatlichen Prinzipien aktiv verteidigen
Risiken und Gegenargumente
Einige Kritiker warnen vor einer möglichen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu parteipolitischen Zwecken. Die Initiatorinnen betonen jedoch, dass die geschützten Verfassungsgrundlagen ihre Neutralität sichern und dass die Abgrenzung zwischen legitimer Kritik und delegitimerenden Angriffen klar definiert werden müsse.
- Gefahr der parteipolitischen Instrumentalisierung wissenschaftlicher Aussagen
- Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen Kritik an gerichtlichen Entscheidungen und Diffamierung von Richterinnen und Richtern
Fazit
Der gemeinsame Appell der deutschen Strafrechtswissenschaft stellt einen bedeutenden Schritt dar, um den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz gegen zunehmende politische Angriffe zu verteidigen. Durch die Verknüpfung mit der Halleschen Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft wird ein breiter, fächerübergreifender Konsens sichtbar, der die Dringlichkeit eines wirksamen Schutzes von Wissenschaftsfreiheit und gerichtlicher Unabhängigkeit unterstreicht. Die konkreten Zahlen – über 230 Unterzeichner der Halleschen Erklärung, rund 200 Strafrechtsprofessoren, 125 Vertragsstaaten des IStGH, 900 betroffene Mitarbeitende und eine 180-tägige Übergangsfrist – geben dem Appell Substanz und zeigen die internationale Relevanz der Thematik. Die Initiative fordert nicht nur Abschreckung gegen aktuelle Sanktionen, sondern legt langfristige Leitlinien für die Rolle der Rechtswissenschaft in einer demokratischen Gesellschaft fest.


