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René Benko: Neuverhandlung, Gesamtschadenssumme und 30-Monate Haftstrafe – Ein juristischer Präzedenzfall

Im September 2026 hat das Landesgericht Innsbruck den österreichischen Investor René Benko zu zweieinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil verbindet erstmals die beiden zentralen Anklagepunkte – eine Schenkung an die Mutter und eine Mietkostenvorauszahlung für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg – zu einer Gesamtstrafe. Damit entsteht ein juristischer Präzedenzfall für die strafrechtliche Aufarbeitung des Zusammenbruchs des Signa-Imperiums.

Benko, 49 Jahre alt, war bereits im Oktober 2025 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Damals wurde er in einem Teilaspekt der Anklage freigesprochen, ein Freispruch, den der Oberste Gerichtshof (OGH) später aufgehoben hatte. Die erneute Verhandlung sollte nicht nur die freigesprochene Komponente neu bewerten, sondern auch die Höhe des Strafmaßes neu festlegen.

Es kam zu einer erneuten Verhandlung, bei der auch die Höhe des Strafmaßes neu festgelegt werden musste.

Die Verurteilung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe stellt eine neu gebildete Gesamtstrafe dar, die sich aus zwei rechtskräftig bestätigten Delikten ableitet: einer schenkungsähnlichen Geldleistung an die Mutter und der Vorauszahlung einer Miete für eine zweite Wohnung. Diese Gesamtfeststellung führte zu einer Erhöhung der Strafe um sechs Monate gegenüber dem Urteil aus Oktober 2025. Der neu festgestellte Gesamtschaden lag nach Auffassung des Landesgerichts bei rund 660.000 Euro (Kurier, 2026).

Gesamtschadenssumme und rechtliche Strafzumessung

Der Gesamtbetrag der Anklagepunkte beträgt 660.000 Euro. Er setzt sich zusammen aus einer 300.000-Euro-Schenkung an Benkos Mutter und einem Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für die Villa in der Innsbrucker Hungerburg. Die Qualifikation des Delikts nach § 156 Abs. 2 StGB eröffnet einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Landesgericht hat im konkreten Fall die Höchststrafe von 30 Monaten (2,5 Jahre) festgesetzt, was einer Erhöhung um sechs Monate im Vergleich zum Ersturteil von 24 Monaten entspricht.

  • Gesamtschadenssumme: 660.000 Euro
  • Mietkostenvorschuss: 360.000 Euro
  • Schenkung an Mutter: 300.000 Euro
  • Neues Gesamtstrafmaß: 30 Monate Freiheitsstrafe

Verteidigungsstrategie und ihre Folgen

Die Verteidigung konzentrierte sich primär auf die Frage des Vorsatzes und die Verfahrensgestaltung. Im Rahmen der Neuverhandlung wurde argumentiert, dass der Masseverwalter nicht nach zivilrechtlicher, sondern völkerrechtlich unwirksam gehandelt habe und eine Vertragsauflösung nicht zulässig sei. Das Gericht lehnte diese Argumente ab, erkannte jedoch an, dass kein Schädigungsvorsatz für die Betriebskostenvorauszahlung nachgewiesen werden konnte. Dieser Mangel an Vorsatz führte zur Verwahrung des Tatbestands im Nebenpunkt „Betriebskostenvorauszahlung“.

  • Verteidigungsschwerpunkt: Vorsatzfrage
  • Argument: Unwirksame völkerrechtliche Vertretung des Masseverwalters
  • Ergebnis: Keine Anrechnung des Vorsatzes, Teilverwahrung

Signifikanter Verlauf der Rechtsvorgänge

Der Rechtsweg bis zum Urteil im September 2026 war von mehreren Entscheidungen geprägt. Im Juli 2026 bestätigte der OGH die Verurteilung wegen der 300.000-Euro-Schenkung, indem er den zuvor ergangenen Freispruch des Landesgerichts verwirft. Zuvor war das Urteil des Landesgerichts im Oktober 2025 bereits rechtskräftig, jedoch nur für das Teilurteil zur Schenkung. Die erneute Verhandlung brachte die Mietkostenvorauszahlung in den Fokus und führte zur Gesamtstrafe von 30 Monaten.

  • Juli 2026: OGH bestätigt Schenkungsdelikt
  • September 2026: Landesgericht verurteilt zu 30 Monaten Haft
  • Ursprüngliches Urteil 2025: 24 Monate Haft

Risiken, Rechtsmittel und zivilrechtliche Folgen

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Bedenkzeit angemeldet, was eine mögliche Überprüfung des Urteils durch den OGH ermöglicht. Damit besteht das Risiko von Rechtsmittelverfahren und zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig wird die zivilrechtliche Relevanz betont: Die Verteidigung sieht in der Anfechtung des Mietkostenvorvertrags durch den Masseverwalter Ansatzpunkte für Nichtigkeitsargumente, die auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

  • Rechtsmittelgefahren: mögliche OGH-Prüfung
  • Potenzielle Rechtsmittelkosten: nicht quantifiziert
  • Zivilrechtliche Folgen: Anfechtung des Mietvertrags

Strafrechtliche Anrechnung bereits verbüßter Untersuchungshaft

Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Nach § 38 StGB wird die bereits verbrachte Untersuchungshaft von rund 20 Monaten vollständig auf die unbedingte Freiheitsstrafe angerechnet, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Diese Anrechnung reduziert die tatsächlich zu verbüßende Reststrafe erheblich.

Fazit

Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck zu René Benko markiert einen wichtigen Schritt in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs. Durch die Zusammenführung der beiden Delikte – Schenkung an die Mutter und Mietkostenvorauszahlung – entsteht eine Gesamtstrafe von 30 Monaten, die die bisherige Verurteilung um sechs Monate erhöht. Die Verteidigungsstrategie hat zwar einige Punkte erfolgreich abgewehrt, konnte jedoch den zentralen Vorwurf der betrügerischen Krida nicht vollständig entkräften. Die noch ausstehende Rechtskraft des Urteils und die möglichen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen lassen den Fall weiter relevant für die österreichische Rechtslandschaft.

Quellen