Das Verbot der Doppelbestrafung, oft auch als Ne bis in idem bekannt, ist ein rechtliches Prinzip, das besagt, dass eine Person nicht zweimal wegen derselben Straftat verurteilt oder bestraft werden darf. Dies mag trocken klingen, greift jedoch in viele Bereiche unseres Lebens ein, einschließlich der Welt der Finanzen und Investitionen. Vor allem in der Investment-Landschaft rund um Startups kann dieser rechtliche Grundsatz erhebliche Auswirkungen haben.
Woher stammt das Verbot der Doppelbestrafung eigentlich?
Tauchen wir ein wenig in die Geschichte. Das Prinzip „Ne bis in idem“ gibt es nicht erst seit gestern. Es ist tief in den rechtlichen Traditionen vieler Länder verwurzelt, einschließlich Deutschlands. Schon in der Antike murrten Gelehrte über Gerechtigkeit und kamen zu dem Schluss, dass das zweimalige Bestrafen einer Person unethisch und sogar verschwenderisch sei. Heute ist dieses Prinzip in vielen modernen Rechtssystemen fest verankert und somit auch ein fester Bestandteil des deutschen Rechts. In Deutschland finden wir es im Grundgesetz verankert, was zeigt, wie wichtig diese Regel für uns ist.
Welche Bedeutung hat das Verbot der Doppelbestrafung im Investmentbereich?
Ok, genug mit der Geschichte. Was bedeutet das Ganze also für Menschen, die sich im Investmentbereich tummeln? Nun, das Prinzip bietet nicht nur Kriminellen Schutz, sondern wirkt auch beruhigend auf Anleger. Beispielsweise in Szenarien, in denen finanzielle Verfehlungen von Unternehmen doppelt geahndet werden könnten. Stellen wir uns vor, ein Startup wird wegen eines Verstoßes gegen Finanzregeln strafrechtlich belangt und soll zusätzlich zivilrechtlich eine saftige Strafe zahlen. Natürlich, wer würde hier nicht zweimal überlegen, ob man weiter investiert? Anleger können also sicher sein, dass dieser doppelte Ärger vermieden wird.
Wie unterscheidet sich das Verbot der Doppelbestrafung von anderen rechtlichen Prinzipien?
Ja, das Recht hat einige solche Perlen auf Lager. Vielleicht haben Sie gehört von Double Jeopardy im angloamerikanischen Raum? Klingt sehr ähnlich und ist es auch. Es gibt auch das Prinzip des res judicata, das sicherstellt, dass eine bereits entschiedene Angelegenheit nicht jederzeit neu aufgerollt wird. Beide sind eng verwandt, doch Ne bis in idem bezieht sich klar darauf, mehrfaches Bestrafen zu verhindern. Wäre ja schön, wenn alle Prinzipien einheitlich wären, aber wo bleibt da der Spaß im Recht?
Kann das Verbot der Doppelbestrafung umgangen werden?
Hm, gut aufgepasst. Natürlich finden kreative Köpfe immer Schlupflöcher. Technisch kann das Prinzip umgangen werden, indem unterschiedliche rechtliche Gründe für die Bestrafung verwendet werden. Nicht, dass wir Sie dazu ermutigen möchten! Im Allgemeinen ist das Prinzip jedoch recht strikt. Wenn ein Gericht bereits entschieden hat, wird es schwierig, das Ganze noch einmal aufzukochen.
Danach wird auch oft gesucht:
Doppelbestrafung, Ne bis in idem, Res Judicata, Double Jeopardy, Investitionsrecht, Start-up Compliance, Unternehmerhaftung, Strafprozessrecht.