Ein verlassenes Klinikgebäude hinter einem Zaun mit gelbem Absperrband, davor liegen ein Aktenordner, ein Briefumschlag und

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen SPD-Politiker im Zusammenhang mit dem KRH-Klinikgelände in Lehrte

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen mehrere SPD-Politiker – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Regionalebene – wegen möglicher strafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren für das ehemalige KRH-Klinikgelände in Lehrte. Im Zentrum stehen Vorwürfe wie Geheimnisverrat, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und mögliche Unregelmäßigkeiten bei Parteispenden.

Hintergrund des Bieterverfahrens und Anzeige durch das KRH

Im Oktober 2025 startete das Klinikum Region Hannover (KRH) ein Bieterverfahren zur Veräußerung des etwa 31.560 Quadratmeter großen ehemaligen Klinikareals in Lehrte. Das Projekt war Teil der KRH-Medizinstrategie 2030, die das Gelände zu einem Gesundheitscampus umgestalten will. Vier Angebote wurden eingereicht, von denen zwei in die engere Auswahl kamen.

Das KRH erstattete selbst Strafanzeige, nachdem der Verdacht aufkam, dass vertrauliche Vergabeinterna und Preisdetails an einen Mitbewerber weitergeleitet worden seien. Diese Anzeige bildet den Ausgangspunkt für die nachfolgenden Ermittlungen.

  • Gründungsjahr des Verfahrens: Oktober 2025
  • Grundstücksfläche: ca. 31.560 m²
  • Anzahl eingegangener Angebote: 4

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetovic

Am 15. Oktober 2026 hob das Parlament die Immunität des Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetovic auf. Im Zuge dessen wurden sein Parlamentsbüro sowie drei Wohnungen in Hannover und Berlin durchsucht. Die Staatsanwaltschaft wirft Ahmetovic gemäß § 298 Abs. 1 StGB (Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen) und § 23 Abs. 1 GeschGehG (Verletzung von Geschäftsgeheimnissen) die Weitergabe vertraulicher Informationen im Rahmen des Bieterverfahrens vor.

Ahmetovic wies die Vorwürfe über seinen Anwalt Holger Nitz zurück und bezeichnete die Durchsuchungen als “überflüssig und völlig unverhältnismäßig”. Er plane, Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einzulegen.

  • Immunsitätsaufhebung: 15. Oktober 2026
  • Durchsuchungen: Parlamentsbüro + 3 Wohnungen (Hannover und Berlin)
  • Vorwürfe: § 298 Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 1 GeschGehG

Vorwürfe gegen den ehemaligen niedersächsischen SPD-Landtagsfraktionschef Stefan Politze

Der Niedersächsische Landtag hob am 7. Oktober 2026 die parlamentarische Immunität von Stefan Politze auf. Einen Tag später trat er vom Fraktionsvorsitz zurück. Gegen ihn wird wegen Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Anstiftung zur Vorteilsgewährung in zwei Fällen ermittelt.

Der Anwalt von Politze stellte einen Zusammenhang zu den Vorwürfen gegen Steffen Krach her, ließ jedoch die genauen Tatbestände offen.

  • Immunsitätsaufhebung: 7. Oktober 2026
  • Rücktritt als Fraktionsvorsitzender: 8. Oktober 2026
  • Ermittelte Straftatbestände: Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Anstiftung zur Vorteilsgewährung

Ermittlungen gegen den früheren Regionspräsidenten Steffen Krach und die Rolle der Parteispende

Steffen Krach, damals SPD-Spitzenkandidat in Berlin und Aufsichtsratsvorsitzender des KRH, wird ebenfalls wegen möglicher Vorteilsannahme und wettbewerbsbeschränkender Absprachen untersucht. Krach bestätigte, dass er einen favorisierten Bieter – den Unternehmer Gaurav Garg von der G&W-Unternehmensgruppe – unterstützt habe. Garg hatte ein Investitionsvolumen von 115 Millionen Euro für das Projekt angekündigt.

Im Dezember des Vorjahres spendete Garg 9.900 Euro an die Berliner SPD. Die Spende wurde am 29. Dezember 2025 auf das Parteikonto eingezahlt, am 8. Januar 2026 zurücküberwiesen und anschließend von Krach als nicht akzeptiert bezeichnet.

  • Favorisierter Bieter: Gaurav Garg (G&W-Unternehmensgruppe)
  • Geplante Investitionssumme: 115 Mio. Euro (2026)
  • Parteispende: 9.900 Euro (eingezahlt 29.12.2025, Rücküberweisung 08.01.2026)
  • Krachs Aussage: Keine private oder parteiliche Annahme der Spende, keine Einflussnahme

Vergabeentscheidung und Ergebnis des Bieterverfahrens

Obwohl Krach öffentlich das Konzept von Gaurav Garg favorisiert hatte, fiel die endgültige Vergabeentscheidung des KRH-Aufsichtsrats im Februar 2026 an die Hahne-Gruppe aus Garbsen. Der favorisierte Bieter Garg erhielt keinen Zuschlag, und Krach erklärte, er habe sich selbst bei der Abstimmung enthalten.

  • Vergabeentscheidung: Februar 2026
  • Zuschlag ging an: Hahne-Gruppe (Garbsen)
  • Ergebnis: Favorisierter Bieter (Garg) erfolglos

Bewertung der Ermittlungen und offene Fragen

Die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Alle Beschuldigten beteuern ihre Unschuld und berufen sich auf die Unschuldsvermutung, die gemäß § 152 Abs. 2 StPO bereits für den Anfangsverdacht ausreicht. Wesentliche Punkte, die noch nicht abschließend geklärt sind, umfassen:

  • Ob die Weitergabe von Vergabeinterna tatsächlich zu einem wirtschaftlichen Vorteil für den favorisierten Bieter geführt hat.
  • Welchen konkreten Zusammenhang die Staatsanwaltschaft zwischen den Parteispenden und den angeblichen Absprachen sieht.
  • Ob die Nichtvergabe an den favorisierten Bieter den Verdacht einer erfolgreichen Manipulation entkräften kann, obwohl Vorbereitung- oder Versuchstatbestände bestehen könnten.

Die Maßnahmen – Immunitätsaufhebungen, Durchsuchungen und die Anzeige des KRH – verdeutlichen, dass die Staatsanwaltschaft den Verdacht als schwerwiegend einstuft, obwohl bislang keine Anklageerhebung erfolgt ist.

Fazit

Der Vorwurf, dass hochrangige SPD-Politiker im Bundestag und im niedersächsischen Landtag das Vergabeverfahren für das ehemalige KRH-Klinikgelände in Lehrte beeinflusst haben könnten, wirft ein Schlaglicht auf die Verflechtung von Wirtschaft, Parteifinanzen und politischer Macht. Während die Ermittlungen sich noch im frühen Stadium befinden und die Unschuldsvermutung gilt, zeigen die bereits ergriffenen Maßnahmen – Immunitätsaufhebungen, Durchsuchungen und die Anzeige des Klinikums – die Relevanz des Falls für das Vertrauen in öffentliche Vergabeverfahren. Die endgültige Bewertung wird erst nach Abschluss der Ermittlungen und möglicher Gerichtsverfahren möglich sein.

Quellen