Ein Legal Tech-Portal warb mit kostenloser Beratung. Tatsächlich wäre die Beratung allerdings nur bei einem Erfolg des Verfahrens kostenfrei. Dies sei irreführend und muss verboten werden, entschied nun das Landgericht Hamburg.
Legal Tech-Portale werben oft in ihren Slogans mit einer kostenfreien Vertretung und verschweigen dabei zunächst, dass die Kosten nur im Falle des Erfolges entfallen würden. Diese Werbung sei laut Urteil des Landgerichts Hamburg irreführend für den Verbraucher und damit rechtswidrig.
Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu irreführender Werbung
Das Legal Tech-Portal warb mit Werbeaussagen wie „Alle entstandenen Kosten werden übernommen“ und „Kostenlos Bußgeld los“. Der Deutsche Anwaltsverein klagte dagegen.
Das Landgericht argumentiere in seiner Entscheidung, dass das Portal besser hätte kenntlich machen müssen, dass die Kostenfreiheit nur im Erfolgsfalle bestehen würde, stellte eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fest und verurteilte das Portal zur Unterlassung.
Kostenlose Erstberatung aber möglich
Teil des Verbotes war nicht die kostenlose Rechtsberatung. Diese ist grundsätzlich als Erstberatung möglich, wie aus einem Urteil des BGH vom Juli 2017 hervorgeht. Hier entschied der BGH, dass eine erste Beratung grundsätzlich kostenlos erfolgen könnte.
Im vorliegenden Fall der Werbung des Legal Tech-Portals ging es allerdings weniger um eine kostenlose Erstberatung als vielmehr um eine komplett angenommene kostenfreie Beratung, über die der Kunde durch die irrtümliche Werbung getäuscht werden würde.
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Autor:
ROSE & PARTNER LLP.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer
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