Deutscher Juristinnenbund: Das Werbeverbot für Abtreibungen muss abgeschafft werden

Der Bund deutscher Juristinnen (djb) erhob kürzlich erneut seine Stimme gegen das bestehende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es sei nicht mehr zeitgemäß und nicht weiter hinzunehmen, dass Ärzte, die fachgerecht über einen Schwangerschaftsabbruch informieren würden, sich strafbar machen würden.

§ 219 a StGB wird kaum mehr angewandt
Wer als Arzt eine Praxis führt und in irgendeiner Art und Weise über die Möglichkeit der Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs informiert, macht sich nach § 219 a StGB strafbar. Der Paragraf wird zwar kaum mehr angewandt. Dennoch wurde Ende letzten Jahres eine Ärztin aus Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Sie hatte auf ihrer Homepage Informationen zu einer möglichen Abtreibung gegeben und damit nach Ansicht des Gerichts gegen § 219 a StGB verstoßen.

Feststellung des Bundesverfassungsgericht 2006
Ist es wirklich noch zeitgemäß, dass ein solches Werbeverbot gilt, fragt der djb. Sogar das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 24.05.2006 ausgeführt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“

djb für Änderung der Gesetzeslage
Die Juristinnen fordern nun die Abschaffung des Werbeverbots. Dabei betonen sie, dass sie nicht auf die gänzliche Auflösung des Werbeverbots pochen – ihnen würde es reichen, wenn es eine Abwandlung der Norm in einen Ordnungswidrigkeitstatbestand gebe, nachdem lediglich die grob anstößige Werbung weiter sanktioniert werde. Die Vorschrift in der bestehenden Form sei aber nicht zulässig und eine Abschaffung geboten.

Mit ihrer Ansicht sind die Juristinnen nicht allein. Auch andere, wie Parteien und andere Juristenverbände, forderten schon die Erneuerung der Gesetzeslage. Schwangeren Frauen müsste die Möglichkeit zur Information in jedem Falle gewährleistet werden.

Ob sich eine Mehrheit von Abgeordneten finden wird, die der gleichen Ansicht wie die Fürsprecher der Werbeverbots-Abschaffung sind, bleibt abzuwarten.

Mehr zum Thema Werbeverbote und verbotene Werbung: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html


Autor:
ROSE & PARTNER LLP.
Rechtsanwalt Francesco Senatore
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