Datensammeln wird schwerer: Facebook steckt Niederlage vor Hamburger OVG ein

Viele Menschen benutzen für ihre persönliche Kommunikation bekannte Messenger-Dienste wie WhatsApp. Die Programme speichern regelmäßig Daten über den Verwender. Die Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit gegen Facebook wurde in einem kürzlich entschiedenen Urteil des Hamburger OVG bestätigt. Beendet dies die Datensammelwut der großen Messenger-Dienste?

Die Nutzungsbedingungen öffnen Tür und Tor
Entscheidender Punkt des Streits waren die Nutzungsbedingungen von WhatsApp. In diesen ist geregelt, dass die Nutzer durch die Verwendung des Messenger-Dienstes in die Weitergabe ihrer Daten einwilligen. Dazu gehören auch Informationen über die persönlichen Kontakte. 2014 hatte Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp für etwa 20 Mrd. Dollar übernommen. Facebook möchte daher seine Produkte besser miteinander vernetzen.

Datenschützer setzten sich seit einiger Zeit gegen die Verwendung der Daten ein. Es gäbe für die Weitergabe der personenbezogenen Daten keine rechtliche Grundlage im deutschen Recht, so der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit. Es sei überhaupt streitig, ob deutsches Recht in diesen Fällen anwendbar ist. Die zuständige Stelle von Facebook hat ihren Sitz nämlich in Irland. Das Gericht stelle fest, dass die Interessen der deutschen Nutzer des Messenger-Dienstes in diesem Fall überwiegen.

Kostenfreie Produkte werfen auch Geld ab
Facebook sammelt die Daten nicht zwingend, weil sie Freude daran haben. Dahinter stecken finanzielle Interessen des Konzerns. Da die Messenger-Dienste in der Regel auf Dauer kostenfrei sind, muss für ihre Unterhaltung gesorgt werden. Daher erhebt das Unternehmen personenbezogene Daten und verwendet diese für individualisierte Werbung. Dies ermöglicht der Werbeindustrie neue Möglichkeiten.

Die Nutzungsbedingungen werden nur in wenigen Fällen von den Nutzern durchgelesen. Über die Nutzung der Daten besteht damit meist kein Wissen. Bereits bei der ersten Verwendung akzeptiert der Verwender die Sammlung personenbezogener Daten. Wegen der Monopolstellung der großen Messenger-Dienste wird der Schutz personenbezogener Daten erschwert.

Das Facebook-Recht entwickelt sich rasch fort
An personenbezogenen Daten wird Facebook auf weiterhin interessiert sein, damit es wirtschaftlich erfolgreich weiter agieren kann. Wer auch in Zukunft nicht auf seine von großen Konzernen betriebenen Kurznachrichtendienste verzichten möchte, der liest sich besser einmal die eigenen Nutzungsbedingen durch. Durch die Praxis der großen Konzerne sind auch Unternehmen gefährdet. In Nachrichten geht es nicht nur um private, sondern auch um wirtschaftlichen Interessen.

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Autor:
ROSE & PARTNER LLP.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer
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